Der Vermieter ist verpflichtet, die Geschäftsräume in einem zum ordnungsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und diesen Zustand auch während der ganzen Mietdauer aufrechtzuerhalten. Liegt ein Mangel vor, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch darauf, dass dieser behoben wird und die Miete bis dahin herabgesetzt wird. Aber längst nicht alles, was dem Mieter nicht gefällt, ist auch ein Mangel im Sinne des Mietrechts. Hier finden Sie die Einzelheiten.