Vor allem für Kleinunternehmen ist es nicht immer nötig oder erschwinglich, eine ganze Etage oder ein Gebäude anzumieten. In solchen Fällen kann man sich als Untermieter etablieren, oder es empfehlen sich Büro- und Praxisgemeinschaften. Das Gesetz kennt spezielle Verträge wie die Untermiete. Zusätzlich lässt die Gerichtspraxis weitere besondere Vereinbarungen zu, wie zum Beispiel die Stuhlmiete. Wir liefern Ihnen auch Tipps, worauf zu achten ist, wenn Sie vom Vormieter Inventar übernehmen oder eine Praxis- oder Bürogemeinschaften eingehen.