Liebe gesucht, Ärger gefunden
Wer über eine Vermittlungsagentur einen Lebenspartner finden will, sollte sich die Firma vorher genauer ansehen. Sonst sind Enttäuschungen programmiert.
Veröffentlicht am 14. April 2014 - 08:40 Uhr
Er sucht sie, sie sucht ihn: Wöchentlich werben Partnervermittlungsfirmen für den «Traummann Ende 60», die «bezaubernde, attraktive Ärztin 48/175» und die «Akademikerin in leitender Position 40/170».
Solche Inserate hat auch Urs Mächler* gesehen. Mit der Partnersuche auf Online-Plattformen hatte er negative Erfahrungen gemacht, darum wollte er es mit einer herkömmlichen Agentur versuchen. Er wusste, dass das seinen Preis hat. Er rechnete aber auch mit Vorteilen deswegen: «Wer so viel Geld zahlt, ist ernsthaft an einer neuen Beziehung interessiert.» Zudem vertraute er darauf, dass eine persönliche Partnervermittlung dank ihrem «Gspüüri» eine Vorauswahl machen und passende Vorschläge unterbreiten würde.
So traf er sich im Mai 2012 mit Partnervermittlerin Ursula Carissimi. «Sie sagte, sie habe mehrere tausend Frauen in der Kartei. Deshalb machte ich mir grosse Hoffnungen», erinnert sich Urs Mächler. Er unterschrieb den «Partnervermittlungsvertrag bis Erfolg». Und weil ihm Carissimi gleich einen Einzahlungsschein mitgab, zahlte er die verlangten 4500 Franken rasch ein.
Sein Wunsch: eine sportliche Frau mit den gleichen Hobbys wie er. Doch die vier Kandidatinnen, die man ihm vorschlug, entsprachen nur ansatzweise oder gar nicht seinen Wünschen. Nach einem halben Jahr hörte er dann überhaupt nichts mehr von Carissimi.
Er schrieb einen ersten eingeschriebenen Brief: «Seit über einem Monat haben Sie auf meine E-Mail nicht reagiert.» Einen zweiten: «Wie Sie mit mir als Kunde umgehen, empfinde ich als sehr verletzend.» Dann kündigte er den Vertrag und verlangte Geld zurück. Ursula Carissimi blieb auf Tauchstation.
Inzwischen wusste Urs Mächler, dass Partnervermittlungsverträge eine Reihe von Gesetzesvorschriften erfüllen müssen (siehe «Der korrekte Vertrag»). Carissimis Vertrag tat das nicht, er war also nichtig.
Mächler schrieb ihr das und verlangte erneut sein Geld zurück. Ursula Carissimi reagierte wieder nicht. Erst als Mächler einen vom Beobachter empfohlenen Anwalt engagierte, der Punkt für Punkt nachwies, dass der Vertrag «mehrfach gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen» verstiess, überwies Carissimi das Geld – kommentarlos.
Auf ihrer Homepage garantiert Ursula Carissimi «erstklassige, professionelle und effiziente Arbeit». Und: «Ich bin immer für Sie da. Vom ersten Kontaktgespräch bis zum Erfolg. Ich garantiere Ihnen höchste Erreichbarkeit.» Ihre Versprechen scheint sie jedoch nicht ernst zu nehmen, wie andere Ratsuchende dem Beobachter berichteten. Sie hatten nach Vertragsabschluss ebenfalls jeweils lange nichts mehr gehört.
Ursula Carissimi bezeichnet sich in Inseraten und auf ihrer Homepage als «schweizerische Landesvorsitzende des BvP-Berufsverbands für Partnervermittlung in Europa». Das klingt bedeutender, als es ist: Der Verband mit Sitz in Bochum zählt bloss vier Mitglieder. Aus der Schweiz ist einzig Ursula Carissimi dabei; als Landesvorsitzende sitzt sie sich also selber vor. Die Fragen des Beobachters zur Verbandstätigkeit in der Schweiz hat der BvP bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Auch Ursula Carissimi gibt sich zugeknöpft. Der Beobachter fragte, ob ihre Verträge inzwischen gesetzeskonform sind. Und wie es um ihre 100-Prozent-Erfolgsquote steht, mit der sie in der «Neuen Zürcher Zeitung» 2011 zitiert war. Doch Carissimi mailte: «Ich bin nicht bereit, Ihre Fragen zu beantworten.»
Auch Rita Stuber* entschied sich bewusst für eine klassische Partnervermittlung. Sie meldete sich auf ein Inserat von Angelika Hiltbrand. Dass im Vertrag «bis zum Erfolg» stand, flösste ihr Vertrauen ein und liess ihr auch den Preis von 5000 Franken gerechtfertigt erscheinen. Ihr Wunsch: ein grosser Mann zwischen 48 und 58. «Ich erhielt nicht einen einzigen passenden Vorschlag», sagt Stuber. «Die wenigen vorgeschlagenen Herren waren gut über 60 oder massiv kleiner als 1.78.» Als es dann auch mit der Kommunikation haperte – «die Hiltbrand Consulting beantwortete meine E-Mails nicht, am Telefon versprochene Kontakte erfolgten nicht» –, kündigte Rita Stuber den Vertrag und verlangte eine anteilmässige Rückerstattung. Sie bekam weder eine Antwort noch Geld.
Sybille Urech* machte mit der Hiltbrand Consulting ebenfalls schlechte Erfahrungen. Gleich beim ersten Treffen wurden ihr Vorschläge vorgelegt, die ihr gefielen. «Ich hoffte auf eine seriöse, professionelle Unterstützung und zahlte 3500 Franken ein», sagt Urech. Doch die Vorschläge, die danach kamen, entsprachen nicht der Vereinbarung – «alles Männer, die viel älter waren als ich und weit weg wohnten».
Die Basler Hiltbrand Consulting rühmt sich auf ihrer Homepage: «Wir engagieren uns für Sie! Seit 1977 sind wir bekannt als Partnervermittlung hohen Niveaus.» Marc Hiltbrand ist tatsächlich schon sehr lange im Geschäft. Aber auch schon seit Jahren ist er beim Beobachter bekannt (Nr. 9/94, 19/95, 17/00, 20/05, 11/06). Immer wieder haben sich Ratsuchende über ihn beschwert.
Rechtlich sind Hiltbrands Verträge ungenügend. Alle dem Beobachter vorliegenden Beispiele erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht – auch wenn Marc Hiltbrand schreibt, ein Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt beweise das Gegenteil. Doch aus dem nicht begründeten Urteil geht das nicht hervor.
Auch zur Contacta in St. Margrethen SG gehen beim Beobachter Beschwerden ein. Anna Graber* wünschte sich nach dem ersten «kostenlosen und unverbindlichen» Gespräch Bedenkzeit. Danach habe die Agentur mehrfach angerufen und sie gedrängt, einen Vertrag zu unterzeichnen, den man ihr zuvor beim Gespräch nicht hatte mitgeben wollen. Graber sagte ab – und erhielt eine Rechnung über 360 Franken für die Aufnahme ihrer Daten. Diese Forderung schaukelte die Contacta und später das Inkassobüro Creditreform hoch bis rund 600 Franken; schliesslich erhielt Graber sogar eine Betreibung.
Ein klar ungesetzliches Vorgehen. Das Gesetz schreibt für die Partnervermittlung schriftliche Verträge vor. Die Rechnung der Contacta erfolgte also ohne rechtliche Grundlage. «Wir waren über das Verhalten von Frau Graber so verärgert, dass wir in diesem Fall unsere ausservertraglichen Leistungen berechneten», begründet Richard Elsler von der Contacta die Forderung.
Karin Stutz* hat bei der Partneranbahnung Ursula Fürst in Hausen am Albis ZH im Juni 2013 einen Vermittlungsvertrag für 5000 Franken abgeschlossen. Einer ihrer Kritikpunkte: «In den Inseraten für mich war ich nur 56 statt 60 Jahre alt.» Ursula Fürst, nach eigenen Angaben seit 35 Jahren in der Partnervermittlung, verteidigt das unlautere Vorgehen: «Wir geben gern zu, dass wir Frauen hin und wieder etwas jünger, schöner, schlanker und attraktiver beschreiben.» Denn zu über 50-jährigen Frauen würden sich praktisch keine Männer melden. Auch in Fürsts Vertrag fehlt ein gesetzliches Erfordernis: die Zahlungsbedingung. «Ein neu gestalteter Vertrag mit lückenloser Auflistung geht demnächst in Druck», verspricht Ursula Fürst.
Die Beispiele zeigen: Auch bei traditionellen Partnervermittlungsfirmen lohnt es sich, den Vertragspartner sorgfältig auszuwählen. Oder man macht es wie Nicole Gut* und platziert selber ein Inserat: «Ich bekam innert Kürze fünf Rückmeldungen von Männern, die alle besser zu mir passten als die ‹teuren› Männer der Partnervermittlerin. Mit einem von ihnen habe ich das grosse Los gezogen.»
*Name geändert
Der korrekte Vertrag
Das Obligationenrecht beschreibt detailliert, was ein korrekter Partnervermittlungsvertrag ist: Er muss schriftlich abgefasst sein und folgende Angaben enthalten:
- Name und Wohnsitz der Vertragsparteien
- Präziser Beschrieb der Leistungen mit detaillierten Preisen, insbesondere die Einschreibegebühr
- Zahlungsbedingungen
- Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des unterschriebenen Vertrags
- Verbot für das Institut, vor Ablauf dieser 14 Tage eine Vorauszahlung entgegenzunehmen
- Recht der partnersuchenden Person, den Vertrag jederzeit zu kündigen – mit entsprechender Abgeltung des geleisteten Aufwands
Wenn eine dieser Angaben fehlt, ist der Vertrag ungültig.
Um herauszufinden, welche Partnervermittlung einem entspricht, lohnt es sich, mit zweien oder drei von ihnen ein unverbindliches Gespräch zu führen. Danach sollte man den Vertrag in Ruhe durchlesen. Es ist ratsam, die Wünsche und Anforderungen bezüglich des gewünschten Partners im Vertrag schriftlich festzuhalten.
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