Was nach einem Todesfall getan werden muss
Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Die wichtigsten zehn Schritte, wie Angehörige vorgehen.
Stirbt eine Person, müssen die Angehörigen wichtige Formalitäten erledigen. Die wichtigsten zehn Schritte:
- Den Totenschein besorgen
- Das nähere Umfeld informieren
- Wünsche der Verstorbenen zur Beerdigung ermitteln
- Das Zivilstandsamt benachrichtigen
- Versicherungen und weitere Stellen informieren
- Nachlass vor falschen Händen schützen
- Todesanzeige und Trauerkarten besorgen
- Die Beerdigung organisieren
- Erbangelegenheiten klären, Danksagungen schreiben
- Nachlass abwickeln und Grabstein bestellen
Ausserdem:
1. Den Totenschein besorgen
Stirbt eine Person zu Hause, müssen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Arzt informieren. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Dessen Telefonnummer erfahren Sie über die Auskunft oder Nummer 144. Er wird den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Nach einem Unfall, bei Verdacht auf eine Gewalttat oder bei einem Suizid müssen Sie sofort die Polizei benachrichtigen (Tel. 117).
Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal die Ärztin. Der Totenschein wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Auch Angehörige erhalten ein Exemplar.
2. Das nähere Umfeld informieren
Unterrichten Sie noch nicht informierte Angehörige und allenfalls enge Freunde. Zudem sollten Sie die Arbeitgeberin des Verstorbenen informieren und dem eigenen Chef mitteilen, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können.
Wie lange Sie zu Hause bleiben dürfen, darüber lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen. Das Gesetz spricht bloss von den «üblichen freien Stunden und Tagen». Deshalb regeln die meisten Firmen dies in ihrem Personalreglement oder im Arbeitsvertrag. Zudem enthalten auch viele Gesamtarbeitsverträge Bestimmungen dazu. Wenn nichts geregelt ist, darf die Arbeitnehmerin je nach Verwandtschaftsgrad beim Tod eines Familienangehörigen ein bis drei Tage freinehmen.
3. Wünsche des Verstorbenen zur Beerdigung ermitteln
Manche Leute haben sich viele Gedanken zum eigenen Tod gemacht, die Wünsche zu Bestattung und Trauerfeier festgehalten und vielleicht sogar schon vorgesorgt und mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Suchen Sie deshalb in den Unterlagen des Verstorbenen nach Anordnungen für die Beerdigung und etwaigen diesbezüglichen Verträgen. Sprechen Sie auch mit anderen Angehörigen darüber, was für Vorstellungen bestehen.
Im gleichen Zug können Sie nach den Dokumenten suchen, die Sie für die Meldung auf dem Zivilstandsamt benötigen.
4. Das Zivilstandsamt benachrichtigen
Innerhalb von zwei Tagen müssen die nächsten Angehörigen den Tod melden, und zwar auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort und zusätzlich – falls es sich nicht um dieselbe Gemeinde handelt – am Wohnort des Verstorbenen.
Auf das Zivilstandsamt ist die ärztliche Todesbescheinigung mitzubringen und, falls vorhanden, Familienbüchlein oder Familienschein, Schriftenempfangsschein, Pass oder Identitätskarte und bei ausländischen Staatsangehörigen der Ausländerausweis. Vergewissern Sie sich vorgängig beim Zivilstandsamt, ob nicht noch weitere Dokumente verlangt werden.
Die Zivilstandsbeamtin bespricht mit Ihnen, wann, wie und wohin der Verstorbene überführt und wo er aufgebahrt werden soll, ob eine Feuer- oder eine Erdbestattung gewünscht wird, wann, wo und wie der Verstorbene bestattet werden soll. Ferner geht es in dieser Besprechung um die Art des Grabs, ob ein Trauergottesdienst oder eine kirchliche Abdankungsfeier gewünscht ist und wie die amtliche Todesanzeige mit der privaten Todesanzeige koordiniert werden soll.
Welche Aufgaben und Leistungen die Gemeinde zu welchem Preis übernimmt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Fragen Sie deshalb bei der Zivilstandsbeamtin nach. Wird Ihnen alles zu viel, können Sie die ganze Organisation der Bestattung oder auch nur einzelne Aufgaben einem privaten Bestatter übergeben.
5. Versicherungen und weitere Stellen informieren
Nun sollten Sie die Unfall- und die Lebensversicherung des Verstorbenen anrufen und den Tod auch schriftlich mitteilen. Hat der Verstorbene einen Vorsorgevertrag abgeschlossen, müssen Sie auch diese Organisation informieren. Wenn nicht, ziehen Sie ein Bestattungsunternehmen bei für jene Aufgaben, die die Gemeinde nicht übernimmt und die Sie nicht selber erledigen möchten.
Je nachdem, ob Sie eine kirchliche Abdankungsfeier oder ein anderes Ritual möchten, sollten Sie sich vom Pfarrer, von einem Ritualberater, einer Bestattungsrednerin oder einer freischaffenden Theologin beraten lassen.
6. Nachlass vor falschen Händen schützen
Wenn Sie befürchten, dass sich jemand unrechtmässig am Nachlass des Verstorbenen bereichern möchte, sollten Sie Sicherungsmassnahmen ergreifen: Als Miterbe können Sie Vollmachten des Erblassers widerrufen und bei der Gemeinde die Aufnahme eines Sicherungsinventars verlangen – oder sogar eine Versiegelung der Wohnung.
Nach einem Tod eines geliebten Menschen denkt man nicht erst an Formalitäten. Beobachter-Mitglieder sehen anhand der folgenden Mustervorlagen und Checklisten, wie man mit bürokratischen Angelegenheiten am leichtesten fertig wird und wie man vorbeugend wichtige Streitfragen für Angehörige abnehmen kann.
- 1Checkliste: Was ist im Todesfall zu tun?
- 2Musterbrief: Verträge des Erblassers kündigen
- 3Muster für eine Todesanzeige
- 4Muster: Danksagung nach der Trauerfeier
- 5Checkliste: Aufbewahrungsort von Dokumenten & Wertsachen
- 6Mustervorlage: Spezialvollmacht für Regelung finanzieller Angelegenheiten
- 7Musterformulierungen für ein Testament
7. Todesanzeige und Trauerkarten besorgen
Die Gemeinde veröffentlicht unentgeltlich im Amtsblatt eine knappe amtliche Todesanzeige. Sie können zusätzlich eine private Todesanzeige gestalten und diese bei verschiedenen Zeitungen publizieren. Je nach Grösse der Anzeige und Auflage der Zeitung sind die Kosten dafür unterschiedlich. Falls gewünscht, sollten Sie nun auch einen Text für die Trauerkarten formulieren, diese aussuchen, bestellen und versenden.
8. Die Beerdigung organisieren
Jetzt steht die Organisation der Bestattung, der Abdankungsfeier sowie des Leidmahls an. Im Gespräch mit den anderen Angehörigen und dem Verstorbenen nahestehenden Personen, dem Pfarrer oder einer Ritualberaterin sind Sie sich klar geworden, wie die Trauerfeier aussehen soll. Folgende Schritte können folgen:
- ein Restaurant für das Leidmahl reservieren und das Menü zusammenstellen
- eine Kapelle, Kirche oder Abdankungshalle reservieren
- Blumenschmuck bestellen, Musik organisieren, einen Lebenslauf schreiben
- mögliche Darbietungen von Trauergästen absprechen, Mitfahrgelegenheiten und Transporte organisieren
9. Erbangelegenheiten klären, Danksagungen schreiben
Nach der Beerdigung ist es Zeit, mögliche Testamente, Erbverträge oder Eheverträge bei der zuständigen Stelle einzureichen. Wenn Sie sichergehen wollen, dass sie keine Schulden erben, sollten Sie abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Sind Sie unsicher, können Sie innert eines Monats ein öffentliches Inventar beantragen. Sie können das Erbe auch sofort ausschlagen – spätestens aber bis drei Monate nach dem Tod.
Nun können Sie eine Danksagung in der Zeitung publizieren oder persönliche Danksagungskarten verschicken.
10. Nachlass abwickeln und Grabstein bestellen
Die restlichen Versicherungen des Verstorbenen müssen nun informiert und nötigenfalls gekündigt werden (Krankenkasse, Haftpflichtversicherung und andere). Zudem sollten Sie alle Verträge des Verstorbenen überprüfen und allenfalls kündigen (Mietvertrag, Telefon, Kreditkartenverträge, Abos, Mitgliedschaften et cetera).
Bei Verstorbenen, die allein gewohnt haben, wird die Wohnung zu räumen sein. Sie können das selber erledigen oder eine Firma damit beauftragen. Denken Sie daran, dass mit Miterben abgesprochen wird, wer welche Gegenstände haben möchte, was verkauft werden soll und was weggegeben werden kann.
Hinterbliebene sollten nun auch Ansprüche auf Witwen-/Witwer- und Waisenrente bei der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und bei der Unfallversicherung anmelden.
Nach den vielen administrativen Aufgaben ist der letzte Schritt ganz dem Gedenken an die Verstorbene gewidmet: einen passenden Grabstein bestellen und den gewünschten Grabunterhalt bestimmen und organisieren.
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2 Kommentare
Ich bin für die Informationen dem Beobachter sehr dankbar, da ich mit dieser Problematik jetzt konfrontiert werde und hier innert kurzer Frist alles nötige erfahre. Danke.
Ueber die Mustervorlagen und Checklisten zu Todesfall bei Guider, bin ich dem Beobachter sehr dankbar.