Veröffentlicht am 12. Februar 2024 - 06:00 Uhr
Eine lückenlose Krankengeschichte hilft, gesund zu werden. Denn sie umfasst alle zentralen Dokumente wie Arztberichte oder Untersuchungsergebnisse und dokumentiert den Stand der Behandlung. Gestützt darauf entscheiden Ärztinnen und Ärzte, wie es weitergeht. Auch wenn es Streit gibt, schaut man zuerst in die Krankenakten.
Aus juristischer Sicht gelten nicht für alle Ärztinnen und Ärzte die gleichen Bestimmungen. Institutionen wie Spitäler oder Pflegeheime sind häufig dem öffentlichen Recht unterstellt. Für die angestellten Ärzte gilt entsprechend dieses öffentliche Recht, besonders die Bestimmungen, die viele Kantone im Gesundheitsbereich erlassen haben. Für Ärztinnen in privaten Arztpraxen oder Privatspitälern gilt dagegen das Privatrecht, insbesondere die Bestimmungen zum Auftragsverhältnis im Obligationenrecht und das Datenschutzgesetz.
- Muss die Ärztin eine Krankengeschichte führen?
- Was gehört alles dazu?
- Wem gehört die Krankengeschichte?
- Was gilt bei der Aufbewahrung?
- Wer darf Einsicht haben?
- Darf ich Kopien haben?
- Was, wenn man mir keine Kopie herausgibt?
- Kann ich alle Akten löschen lassen?
- Kann ich einzelne Berichte löschen lassen?
- Kann ich verlangen, dass die Krankengeschichte korrigiert wird?
- Gehört die Patientenverfügung zur Krankengeschichte?
- Was ist das elektronische Patientendossier?