Nach Trennung Schmuck zurückgeben?
Frage: Ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt. Jetzt will er alle Schmuckstücke zurückhaben, die er mir je geschenkt hat. Zu Recht?
aktualisiert am 9. Februar 2018 - 08:04 Uhr
Nein. Sie dürfen den Schmuck behalten, den Sie während der Dauer Ihres Konkubinats von Ihrem Freund geschenkt erhielten. Wenn Sie sich auch verlobt haben, könnte Ihr ehemaliger Partner Geschenke, die er an Sie im Hinblick auf die Verlobung gemacht hatte, zurückfordern. Dies gestützt auf Artikel 91 ZGB.
Aber selbst wer verlobt ist und sich später trennt, darf Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke behalten, die sich im üblichen Rahmen bewegen.
Im Konkubinat gibt es keine gesetzlichen Rechte und Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten in der Checkliste «Vertragliche Regelungen und Vorsorge im Konkubinat» eine Übersicht, welche Abmachungen unverheiratete Paare bezüglich Wohnen, Eigentum, Betreuungkosten und anderen Lebensbereichen schriftlich festhalten sollten.