Von Kanton zu Kanton verschieden – lange Zeit herrschte föderalistischer Wildwuchs bei den Unterhaltsleistungen. In einigen Kantonen wurde zum Beispiel der Unterhalt für Kinder berechnet, ohne auf die tatsächlichen Ausgaben zu schauen. Wer unterhaltspflichtig war, schuldete einfach einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens. Andere Kantone rechneten nach Tabellen mit Durchschnittsangaben, wieder andere mit den effektiven Zahlen.

Mit diesem Wirrwarr ist seit dem Frühjahr 2021 Schluss. Das Bundesgericht wollte, dass sämtliche Unterhaltsleistungen in der ganzen Schweiz gleich berechnet werden. Und zwar nach der «zweistufigen Methode mit Überschussverteilung». Sie entspreche am besten dem Willen des Gesetzgebers.

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