aktualisiert am 10. Februar 2021 - 09:00 Uhr
Die Heimleitung sollte die Verrechnungsposten separat auflisten. Die Kosten gliedern sich in der Regel in vier Punkte: Pflege, Betreuung, Hotellerie (inklusive Pension) und Nebenkosten. Die ersten drei Kostenpunkte werden meistens als Pauschalbeträge ausgewiesen, die von kantonalen Vorgaben abhängig sind. Die Tagespauschale hängt von der Pflegestufe ab. Jedoch können bei den drei Kostengruppen auch weitere Leistungen anfallen, die nicht mit den Pauschalbeträgen abgegolten sind. In diesem Fall müssen diese Leistungen in der Taxordnung erwähnt sein und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Der Beitrag der Heimbewohner an die Pflegekosten sind gemäss Schweizerischem Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf maximal 23 Franken pro Tag begrenzt, zuzüglich Franchise und Selbstbehalt. Den Rest der Pflegekosten übernehmen die Krankenversicherung (maximal 115.20 Franken pro Tag bei der höchsten Pflegestufe) sowie Kanton und Gemeinde. Für Hotellerie und Betreuung muss der Bewohner selber aufkommen oder kann – je nach Einkommen und Vermögen – auf Ergänzungsleistungen zurückgreifen (siehe weiter unten «Voraussetzungen für den EL-Bezug»). Für Nebenkosten – meist für medizinische Auslagen wie Arzneimittel oder Therapie – kommt die Krankenversicherung auf. Getränke und Telefonrechnungen werden über Hotellerie und Betreuung abgerechnet.