Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 2014 die Regel – auch für nicht verheiratete Paare. Mutter und Vater sollen gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes übernehmen. Die verfassungsmässige Gleichstellung von Mann und Frau ist damit in dieser Frage umgesetzt.

Allerdings kommt es bei Unverheirateten auch heute nicht «automatisch» zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Es braucht dafür eine gemeinsame Erklärung der Eltern. Diese kann zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Zivilstandsamt abgegeben werden.

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