Es ist ein gewichtiger Entscheid, den das Bundesgericht gefällt hat, nicht nur wegen seines happigen Umfangs von 80 Seiten. «Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Sozialversicherungen auf die Finger geklopft und festgehalten: Die Sache ist aus dem Ruder gelaufen, das Verfahren bei der Beantragung einer IV-Rente muss fairer werden», sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. «Das wird das Verfahren grundlegend verändern.»

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Im Zentrum des Urteils stehen die Gutachten der medizinischen Abklärungsstellen (Medas). Insgesamt 18 dieser Stellen führen im Auftrag der Invalidenversicherung Untersuchungen von IV-Gesuchstellern durch. Die Medas sind mächtig: Es sind faktisch ihre Gutachten, die darüber entscheiden, ob jemand eine IV-Rente erhält. Gleichzeitig ist die IV mit 90 Prozent aller Aufträge der grösste Kunde der Medas. Eine heikle Situation, befindet das Gericht. Die Abklärungsstellen könnten sich versucht sehen, möglichst IV-freundliche Gutachten zu erstellen, um sich dadurch weitere Aufträge zu sichern. Umgekehrt befürchtet das Gericht, dass IV-Stellen bewusst jene Medas beauftragen, bei denen sie sicher sind, dass die Gutachten zu ihren Gunsten ausfallen.

«Rechtsverletzungen möglich»

Das höchste Gericht appelliert deshalb nun an das Bundesamt für Sozialversicherungen, das System zu ändern. So soll der Versicherte bei der Wahl des Gutachters mitreden können und eine zentrale Stelle die Qualität der Gutachter überprüfen. Juristen begrüssen das Urteil. «Alles hängt jetzt davon ab, wie das Bundesgerichtsurteil umgesetzt wird», sagt dazu der Zürcher Rechtsanwalt Roger Peter. Er gehört zu einer Gruppe von Geschädigtenvertretern, die dabei sind, eine Volksinitiative zu lancieren, um das gegenwärtige System zu ändern – ein Vorhaben, das nun hinfällig werden könnte.

Versicherte, deren IV-Gesuch einst abgelehnt wurde, dürfen sich allerdings keine Hoffnungen machen, dass ihr Fall neu beurteilt wird. «Das Bundesgericht sagt nicht, bisherige Entscheide seien nicht rechtens», sagt Rechtsprofessor Gächter. «Es kommt lediglich zum Schluss, dass das System heute strukturell so angelegt ist, dass Rechtsverletzungen möglich sind.» Eine Einschätzung, die der emeritierte Staatsrechtler Jürg Paul Müller teilt: Abgeschlossene Verfahren könnten erst wieder aufgerollt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorlägen.