Mit Nachdruck gegen Renten
Die IV bedrängt Gutachter, die potentielle IV-Fälle prüfen. Wer für Renten plädiert, muss damit rechnen, keine staatlichen Aufträge mehr zu bekommen.
Veröffentlicht am 20. Juli 2010 - 10:00 Uhr
Wer eine IV-Rente beansprucht, ist von Gutachtern abhängig. Ohne das Okay dieser externen Fachärzte gibts meist keine Rente. Umso wichtiger ist, dass sie – Richtern in Weiss vergleichbar – unabhängig sind.
Nun belegt ein Fall, dass sie offenbar genau das nicht immer sind. Weil die IV Gutachter unter Druck setzt, wenn sie Patienten krankschreiben und für eine Rente plädieren.
Im Januar 2008 sandte das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) in Basel der Aargauer IV-Stelle ein Gutachten zu. Der Versicherte, ehemals Arbeiter im Metallbau, wurde als völlig arbeitsunfähig beurteilt. Die ZMB-Ärzte empfahlen, den Versicherten in einer geschützten Werkstatt unterzubringen.
Mit diesem Befund war Roman B., damals Chefarzt bei der Aargauer IV-Stelle, nicht zufrieden. In einer E-Mail an einen ZMB-Arzt schrieb er, das Gutachten sei «nicht zu unserer Zufriedenheit abgefasst» und müsse nachbearbeitet werden. Er verlangte, den Patienten nochmals begutachten zu lassen, entweder von anderen Ärzten des ZMB oder in einem anderen Institut.
Der ZMB-Leiter, der Arzt Christoph Ettlin, wehrte sich in einem Brief an die IV-Stelle energisch gegen diesen «nachträglichen Beeinflussungsversuch». Immerhin war der Patient eine Woche lang in seinem Institut untersucht worden. Ettlin wäre gern bereit gewesen, Unklarheiten auszuräumen, und er hätte nichts gegen Zusatzfragen einzuwenden gehabt. Doch in diesem Fall handelte es sich seiner Meinung nach um rein suggestive Fragen. Es sei der IV-Stelle einzig darum gegangen, das Gutachten in Frage zu stellen – weil sie damit nicht einverstanden war.
Laut dem ZMB-Jahresbericht aus dem Jahr 2009 wurde schon «mehrfach versucht, auf Begutachtungsabläufe und Beurteilungen Einfluss zu nehmen».
Gutachter Ettlin blieb standhaft. Er änderte das Gutachten nicht. Nun drohte der IV-Chefarzt mündlich damit, dem Basler Institut keine Aufträge mehr zu erteilen – was seit Sommer 2008 laut Ettlin tatsächlich eintraf. Im Jahr zuvor hatte man noch für rund 720'000 Franken IV-Gutachten erstellt. ZMB-Leiter Ettlin schrieb in seiner Not dem Chef der Invalidenversicherung in Bern persönlich. Es könne doch nicht sein, dass man für unabhängige Gutachtertätigkeit mit einem Boykott bestraft werde. Antwort erhielt er sechs Wochen später mit einem nichtssagenden Schreiben. Auf den Auftragsboykott ging das Amt gar nicht ein.
Josée Staff-Theis von der IV-Stelle Aargau teilt dem Beobachter mit, es gebe «keinen Boykott», räumt jedoch ein, dem ZMB seien tatsächlich weniger Aufträge erteilt worden. Das habe mit dem «Prinzip von Angebot und Nachfrage» zu tun. Sowohl der damalige Leiter der IV-Stelle als auch der IV-Chefarzt arbeiten nicht mehr dort.
Der Verein «Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten», ein Netz spezialisierter Anwälte, hat nun beim Departement des Innern Aufsichtsbeschwerde eingereicht und verlangt, dass die Sache generell untersucht wird. «Die Annahme ist berechtigt, dass Hunderte, wenn nicht sogar Tausende solcher Gutachten in ungesetzlicher Weise zu Ungunsten der Versicherten abgeändert wurden», sagt der Vereinspräsident und Anwalt Felix Rüegg. Er und seine Anwaltskollegen vermuten, dass, gestützt auf diese Gutachten, «sehr vielen Versicherten» eine IV-Rente verweigert oder eine bereits bestehende entzogen oder reduziert wurde.
Bereits im März berichtete «10 vor 10», dass einige der 18 privaten Gutachterfirmen ihre Aufträge grösstenteils von den IV-Stellen erhalten: beim Ärztlichen Begutachtungsinstitut (ABI) in Basel seien es 80 Prozent, die Medizinische Abklärungsstelle (Medas) Zentralschweiz ist gar zu über 90 Prozent von IV-Aufträgen abhängig. Die Frage stellt sich: Kann man da fachlich noch unabhängig urteilen? Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller kommt in einem Gutachten zum Schluss: «Hinsichtlich der Unabhängigkeit der medizinischen Abklärungsstellen gegenüber der Verwaltung bestehen schwerwiegende objektive Zweifel.»
Der ZMB-Fall geht darüber hinaus und nährt den Verdacht, dass die IV – weil sie sparen muss – Gutachten bevorzugt bei IV-freundlichen Spezialisten bestellt, die möglichst zurückhaltend Renten sprechen.