Die Schweizer sind sportlich und lieben das Risiko. Immer mehr (vor allem junge) Menschen suchen die sportliche Herausforderung beim Skifahren und Snowboarden – abseits der Piste, auf Inlineskates und Skateboards, beim Canyoning, Freeclimbing, Riverrafting, auf dem Downhillbike oder beim Freestylebiking.

Das kann nicht nur der Gesundheit schaden, sondern auch ins Geld gehen. Statistisch gesehen, passiert bei solchen Sportarten eigentlich sehr wenig, doch wenn etwas passiert, ist es sehr oft gravierend und teuer. Denn die Versicherungen haben die rechtliche Möglichkeit, bei sogenannten Wagnissen die Grundleistungen der Versicherung um die Hälfte zu kürzen oder in Extremfällen sogar ganz zu verweigern.

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Deshalb tut man gut daran, beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher zu gehen. Bei organisierten Aktivitäten zum Beispiel enthält das Anmeldeformular meist die Klausel «Versicherung ist Sache des Teilnehmers». Damit ist der Veranstalter von der Haftpflicht weitgehend befreit, solange ihm kein «grobes Verschulden» nachgewiesen wird. Die eigene Nichtbetriebsunfallversicherung kann aber bei «Wagnissen», zu denen viele Outdoor-Aktivitäten gezählt werden, die Übernahme eines Teils der Grundkosten verweigern.

Bei folgenden Wagnissen werden die Leistungen gemäss UVG um 50 Prozent gekürzt:

- Motocrossrennen, inklusive Training auf der Rennstrecke

- Motorbootrennen, inklusive Training

- Motorradrennen, inklusive Training

- Autowagnisse (Autocross-, Stockcar-, Rundstrecken-, Bergrennen, inklusive Training; Autorallye-Geschwindigkeitsprüfungen)

- Boxwettkämpfe

- Catchen/Wrestling

- alle Vollkontakt-Kampfsportarten

- Karate extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen und dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)

- Mountainbike-Downhillrennen, inklusive Training auf der Teststrecke

- Ski-Geschwindigkeitsrekordfahrten

- Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern

- Hydrospeed/Riverboogie (Wildwassersportart)

- Bungeejumping

- Snowrafting (Schlauchbootabfahrten auf Skipisten)

Neben den Wagnissen auf dieser Liste, die laufend überprüft und ergänzt wird, klärt die Suva bei einer Reihe von Sportarten im Einzelfall ab, ob eine Leistungskürzung gerechtfertigt ist. Bevor man sich einer neuen Trendsportart zuwendet, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Versicherung Abklärungen zu treffen. Zu Leistungskürzungen bis 50 Prozent kann es auch bei «voll gedeckten Sportarten» kommen, wenn die «sportsüblichen Vorschriften oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet» werden (Suva).