Mit 64/65 kommt die AHV automatisch, denn die Ausgleichskasse hat ja meine Angaben.
Nein. Der Bezug der Rente muss angemeldet werden. Frauen sollten sich drei Monate vor dem 64. Geburtstag, Männer drei Monate vor dem 65. Geburtstag bei der letzten zuständigen Ausgleichskasse melden. Das garantiert, dass die Rente pünktlich ausbezahlt wird.
Pensioniert wird die Frau mit dem 64. und der Mann mit dem 65. Geburtstag.
Nicht ganz. Erst am Ende des Monats, in dem das AHV-Alter erreicht wird, ist man wirklich rentenberechtigt . Die erste Zahlung gibt es im darauffolgenden Monat, meist zwischen dem sechsten und dem zehnten Arbeitstag.
Frühpensionierung ist nur etwas für Grossverdiener.
Ein Jahr die AHV vorzubeziehen reduziert die künftige Rente um 6,8 Prozent – bei zwei Jahren Vorbezug sind es 13,6 Prozent. Die Kürzung bleibt während des ganzen Rentenalters bestehen. Um sie aufzufangen, braucht es beträchtliche finanzielle Mittel.
Also nichts für Kleinverdiener? Doch! Denn Kleinverdiener haben oft einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese kann man bereits in den Vorbezugsjahren beanspruchen und sich damit die Einbusse der Vorbezugskürzung lebenslang ausgleichen.
Ein Rentenaufschub bringt nicht viel.
Irrtum. Wer sich seine Rente um bis zu fünf Jahre verkneift , kann später mit einem sehr viel höheren Renteneinkommen rechnen.
Konkret: Wer nach dem offiziellen Rentenalter noch ein Jahr länger arbeiten kann und möchte, hat 5,2 Prozent mehr Rente. Und wer fünf Jahre auf die AHV wartet, vergrössert seine Rente gar um rund einen Drittel. Bei Ehepaaren mit plafonierten Renten lohnt es sich, den Aufschub genau zu berechnen.