In den Genuss einer Erbschaft kommen die meisten heute nach ihrem 60. Geburtstag. Dabei könnten sie das Geld in jüngeren Jahren besser gebrauchen. Zum Beispiel um ein eigenes Geschäft aufzubauen oder um Wohneigentum zu finanzieren .
Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen sind daher für die Begünstigten eine schöne Sache, aber leider auch oft Grund für spätere Irritationen und Erbstreitigkeiten. Zu Konflikten kommt es vor allem dann, wenn bei sogenannten lebzeitigen Zuwendungen keine klaren oder überhaupt gar keine Abmachungen getroffen wurden.
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