Julia Gubler
Veröffentlicht am 13. Juli 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 13. Juli 2024 - 06:00 Uhr
Die Vorstellung ist ein Albtraum: Der Pfändungsbeamte steht vor der Tür und will einem das letzte Hemd nehmen. In der Realität geschieht das aber nicht aus heiterem Himmel, sondern hat eine längere Vorgeschichte.
Am Anfang des Übels stehen Schulden und ein Zahlungsbefehl: Man wird betrieben. Zur Pfändung kommt es aber erst, wenn alles Reden und Sichwehren nichts nützt oder man schon gar keine Energie dazu hat. Zuständig ist das Betreibungsamt – es muss sich an einige Regeln halten.
Partnerinhalte