Das Auto krachte ungebremst in das Heck der damals 43-Jährigen. Ihr Kopf knallte zuerst auf die Kopfstütze, schnellte dann nach vorn. «Zuerst war alles ganz normal, ich füllte sogar korrekt das Unfallprotokoll aus. Später spürte ich dieses Surren und Summen im ganzen Körper», erinnert sich Heidi Müller*. Dann kamen die Kopf- und Nackenschmerzen, die sie bis heute quälen – 10 Jahre nach dem Unfall. Die Diagnose nach vielen ärztlichen Untersuchungen: ein Schleudertrauma. Die Suva bezahlt der Frau heute 2500 Franken Rente wegen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zu 48 Prozent.

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Zahlen musste auch die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, die «Schweizerische Mobiliar». Doch die folgte nicht einfach den ärztlichen Einschätzungen, sondern liess die Frau während Monaten von Detektiven überwachen. 2011 bezahlte sie dann einen Schadenersatz Schmerzensgeld Was erhalten Geschädigte als Genugtuung? von bescheidenen 50'000 Franken. Vergleichbare Fälle kosten meist ein Vielfaches. «Mein damaliger Anwalt sagte mir, die Versicherung habe Überwachungsmaterial, die Verhandlungen seien schwierig. Ich hatte weder eine Ahnung von angemessenen Beträgen noch die Bilder gesehen.» Dann wurde schnell ein Vergleich mit der «Mobiliar» unterzeichnet.