1. Forschung

Zwangsarbeit für Privatunternehmen aufarbeiten

Zwangsarbeit aufarbeitenDie Aufarbeitung steckt in den Kinderschuhen. Die Klosterarchive in Ingenbohl SZ oder Menzingen ZG, wo mutmasslich Unterlagen zu problematischen Fabrikheimen lagern, sollen ausgewertet werden. Städte wie Zürich müssen die Akten der Fürsorgeinspektorate erforschen. Dies alles gehört ausgeleuchtet, solange Betroffene noch leben.

 
2. Rückzahlung

Betroffenen die Aufenthaltskosten erstatten

Rückzahlung für ZwangsarbeitOft mussten Eltern für den Aufenthalt ihrer fremdplatzierten Kinder in Erziehungsanstalten und Heimen bezahlen. Oder die Behörden zogen die Kosten der Internierung direkt dem Lohn der entrechteten Kinder ab. Dieses Geld muss den Betroffenen oder ihren Angehörigen mit Zinsen zurückerstattet werden.

 
3. Entschädigung

Abgeltung und Entschuldigung sind zwingend

Entschädigung für ZwangsarbeitZwangsarbeit gehört finanziell entschädigt. Arbeitgeber, die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beschäftigten, profitierten davon, dass sich die Betroffenen nicht wehren konnten. Die Rendite aus der Entrechtung floss den Firmen in Form tieferer Lohnkosten zu. Nachfolgefirmen oder Erben sollen sich entschuldigen.

 
4. Bildung

Die Zwangsarbeit gehört in die Schulbücher

Zwangsarbeit gehört in SchulbücherDie Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gehört nicht nur ins «Schweizer Geschichtsbuch» für Gymnasien, sondern auch in die Sekundarschul-Lehrmittel. Das Thema Zwangsarbeit für Privatfirmen darf nicht fehlen. Das Landesmuseum muss dieses Kapitel in der Dauerausstellung «Geschichte Schweiz» zeigen.

 
5. Sammlung Bührle

Das Kunsthaus Zürich ist in der Pflicht

Pflicht für Kunsthaus ZürichDas grösste Schweizer Kunstmuseum muss im Dokumentationsraum zur Sammlung Emil Bührle die Zwangsarbeit für Emil Bührle beleuchten. Dass der reichste Schweizer dank dem fürsorgerischen Zwangssystem seinen Gewinn maximieren konnte, gehört zum Kontext der Sammlung, die im frisch eröffneten Erweiterungsbau ausgestellt ist.

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