Es ist die wahrscheinlich bestfinanzierte Aufarbeitung historischen Unrechts. Um aufzuklären, was die Schweiz den Verdingkindern und «Versorgten» angetan hat, sprach der Bundesrat Gelder in der Höhe von 27,9 Millionen Franken. Er hat eine Unabhängige Expertenkommission und ein Nationales Forschungsprogramm ins Leben gerufen, um die menschenrechtswidrige Wegsperrung von Zehntausenden Menschen in Heimen und Anstalten zu erforschen.

Und das ist noch nicht alles: Ab nächstem Jahr kommen nochmals 7,5 Millionen Franken dazu, um die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit den Millionen will das zuständige Bundesamt für Justiz zwischen 2024 und 2028 unter anderem «eine nationale Wanderausstellung in allen Landesteilen» durchführen, ein «Begleitprogramm für Schulklassen» aufziehen, eine «virtuelle Ausstellung» programmieren sowie eine «Veranstaltung zum Abschluss des ‹offiziellen› Teils der Aufarbeitung» organisieren.

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Das geht aus einem amtlichen Konzeptpapier hervor, das dem Beobachter vorliegt. Um Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, sollen die Forschungsergebnisse «im kollektiven Gedächtnis der Schweiz» verankert werden.

«Gravierende Lücken»

Das Programm zur Vermittlung der Forschungsergebnisse ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem grosszügigen Budget dafür zeigt der Bund, dass ihm die Sache wichtig ist. Das Problem dabei: Das Bundesamt für Justiz erweckt damit den Eindruck, dass die Aufarbeitung nun abgeschlossen sei.

Alt Ständerat Paul Rechsteiner stört das. Er spricht von «gravierenden Lücken» bei den Forschungsberichten. Rechsteiner hatte als Parlamentarier die Aufarbeitung über fürsorgerische Zwangsmassnahmen gemeinsam mit anderen angestossen. Doch zufrieden mit dem Resultat ist er nicht: «Die Zwangsarbeit bei ‹Versorgungen› ist ein Kapitel, das noch nicht aufgearbeitet worden ist», sagt Rechsteiner (siehe Interview).  

Verantwortung von Firmen ungeklärt

Von einer Lücke sprechen auch Forschende selbst. Die Unabhängige Expertenkommission schrieb in ihrem Schlussbericht, dass bestimmte Aspekte der «Versorgungen» noch vertieft behandelt werden müssten. Insbesondere «die Frage der Zwangsarbeit» oder die Frage «der Verantwortung von Privatunternehmen». 

Gemäss Irma Freis AHV-Kontoauszug sind mindestens 10’905 Franken verschwunden. Das wären nach heutigem Wert über 45’000 Franken.

Der Schlussbericht ist vor vier Jahren erschienen. Seither haben zwar immer mehr Kantone ihre Forschungsergebnisse zu den «Versorgungen» in ihrem Hoheitsgebiet veröffentlicht. Doch welche Verantwortung Schweizer Firmen dabei trugen, ist bisher nicht näher untersucht worden. Der Beobachter hat deshalb versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. In einer Artikelserie und in einem Beobachter-Buch wurde die enge Zusammenarbeit zwischen Fürsorge, Industrie und Kirchen beleuchtet. 

Viel verschwundenes Geld

Die Recherchen zeigten, dass jugendliche «Versorgte» Zwangsarbeit für Industrielle wie Emil Bührle leisten mussten. Zum Beispiel Irma Frei: Sie war drei Jahre lang im Bührle-Heim weggesperrt, um in der Bührle-Spinnerei für ein Sackgeld zu arbeiten. Ihr eigentlicher Lohn hätte nach heutigem Wert Fr. 6.50 pro Stunde betragen.

Doch der Staat hat die Summe weitgehend für die Wegsperrung von Irma Frei verbraucht. Gemäss ihrem AHV-Kontoauszug sind so mindestens 10’905 Franken verschwunden. Das wären nach heutigem Wert über 45’000 Franken. Geld, das Irma Frei bis heute nie gesehen hat.

Paul Rechsteiner spricht deshalb von einer neuen Dimension des Unrechts, die noch unerforscht sei. Und das solle das Bundesamt für Justiz berücksichtigen. Ein Sprecher sagt jedoch, dass das Bundesamt nicht zuständig sei: «Dem Bundesamt für Justiz steht es nicht zu, die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu bewerten. Es ist auch nicht befugt, gewisse Forschungsrichtungen vorzuschreiben.» 

Viele Worte des Bedauerns

Dem Parlament und dem Bundesrat sei es aber wichtig, dass «dieses dunkle Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte so umfassend wie möglich aufgearbeitet wird», so der Sprecher. Das Bundesamt für Justiz werde deshalb zwischen 2024 und 2028 eine externe Studie in Auftrag geben, die den Forschungsstand sämtlicher Studien aufzeigen und auch allfällige Forschungslücken benennen soll. Das hat allerdings die Unabhängige Expertenkommission bereits vor vier Jahren getan – ohne etwas auszulösen. 

Aufruf: Beweise für Zwangsarbeit gesucht

Wurden Sie von den Behörden vor 1981 administrativ «versorgt»? Durften Sie keine Lehre machen und mussten stattdessen bei einer Privatfirma arbeiten für ein Sackgeld? Dann melden Sie sich bitte beim Beobachter. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

Wir suchen Belege für die finanzielle Ausbeutung von «Versorgten» durch Industrie und Gewerbe. Und dabei kann Ihr AHV-Kontoauszug ein wertvoller Beweis sein.

Der AHV-Kontoauszug enthält üblicherweise alle Löhne, die Sie ab dem 18. Altersjahr verdient haben. Selbst dann, wenn Sie von diesem Geld nie etwas erhalten haben. Die AHV sammelt die Lohndaten, um zu berechnen, wie hoch Ihre AHV-Rente ist.

Wer in einem Fabrikheim «versorgt» worden ist oder in einer Anstalt mit externer Beschäftigung, kann uns möglicherweise mit seinem AHV-Kontoauszug wertvolle Hinweise liefern. Der AHV-Kontoauszug kann bei jeder AHV-Ausgleichskasse gratis bestellt werden.

Bauern haben üblicherweise der AHV nichts gemeldet. Für «Verdingkinder» und anstaltsinterne Arbeitstätigkeiten taugt der AHV-Kontoauszug deshalb in der Regel nicht als Beweis.

Bitte wenden Sie sich an: Redaktion Beobachter, «Zwangsarbeit», Flurstrasse 55, Postfach, 8021 Zürich, zwangsarbeit@beobachter.ch, Telefon 058 269 20 91