Nehmt ruhig meine persönlichen Daten!
Kaum jemand bezahlt heutzutage noch mit Geld für Smartphone-Apps – sondern mit seinen persönlichen Daten. Das ist problematisch, weil viele Nutzer sorglos damit umgehen und die Unternehmen daraus Profit schlagen.
aktualisiert am 27. September 2016 - 14:00 Uhr
Ein Klick auf den App Store, einer auf die App, herunterladen, installieren, AGB annehmen – fertig. Der Aufwand, um eine neue App auf dem Smartphone einzurichten, ist gering. Das hat einen simplen Grund: Je mühsamer eine Installation, desto mehr Nutzer verzichten auf die App. Das wäre natürlich nicht im Sinn der Anbieter.
Das einfache Prozedere hat aber auch einen Haken: AGB und Datenschutzerklärungen werden in der Regel rasch durchgeklickt und damit angenommen. Hier ist die Bequemlichkeit der Nutzer dagegen durchaus im Sinn der App-Anbieter.
Jüngstes Beispiel dafür: die App «Pokémon Go». Die Spielidee, in der realen Welt mit Hilfe von echten Landkarten virtuelle Fantasiewesen zu fangen, hat die Massen begeistert. Über 500 Millionen Mal (!) wurde das kostenlose Game in den ersten zwei Monaten heruntergeladen. Inzwischen melden sich aber vermehrt kritische Stimmen zu Wort, wie die App mit den Daten der Spieler umgeht. Die «Stiftung Warentest» stufte «Pokémon Go» als «kritisch» ein, weil die App viele Zugriffsrechte vom User fordert, viele Daten sammelt und auch in den Nutzungsbedingungen zum Spiel etliche unzulässige Klauseln vorkommen.
So kann der App-Hersteller Niantic Daten dauerhaft speichern, selbst wenn der Nutzer bereits gekündigt hat. Bei der Art der erfassten Daten und dem Zweck der Erhebung seien die Angaben zudem oft schwammig. Vom deutschen Verbraucherzentralen-Bundesverband wurde Niantic deshalb abgemahnt. Mittels der personenbezogenen Daten und Standortinformationen sei anonymes Spielen praktisch unmöglich. Die App verstosse zum Teil gegen Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards.
«Pokémon Go» ist aber bei weitem nicht das einzige Beispiel dafür, wie Smartphone-Apps sensible Daten in Erfahrung bringen wollen. Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ergab, dass rund 40 Prozent aller Apps mindestens ein problematisches Zugriffsrecht – wie die Identifikation des Smartphones über eine eindeutige ID oder den Aufenthaltsort – vom Nutzer verlangen.
Ist eine App kostenlos, ist die Gier nach Daten gar noch grösser. Fast jede zweite Gratis-App fordert Zugriff auf sensible Informationen ein, was verdeutlicht: Nutzer bezahlen für Apps nicht mehr mit Geld, sondern mit ihren persönlichen Daten.
«Für App-Hersteller ist es wichtig, anonyme Nutzungsdaten sammeln zu können, um zu sehen, wie eine App und ihre einzelnen Inhalte genutzt werden», sagt Michael Schranz von der Berner Digital-Agentur «Apps with love». «Wir sammeln aber nur diejenigen Daten, die wirklich notwendig sind.»
Gerade mit diesem Punkt nehmen es zahlreiche App-Anbieter jedoch nicht so genau. Sie verdienen vermehrt mit dem Handel von gesammelten Nutzerdaten oder auch mit personalisierter Werbung. Und versuchen dafür möglichst viele Informationen von den Nutzern abzugreifen.
Daran stört sich Silvia Böhlen Chiofalo vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB): «Viele Apps wollen weitreichende Zugriffsrechte, die oft gar nicht nötig sind.» Eine Analyse der Zürcher IT-Sicherheitsfirma Scip AG für «saldo» belegt das: Neun von 20 getesteten Apps wollten Daten abschöpfen, die zur Ausführung nicht notwendig waren. Und auch im Fall von «Pokémon Go» kam die «Stiftung Warentest» zum Schluss, dass die App mehr Berechtigungen einforderte als sie überhaupt braucht.
Das sind die Vorgaben des Datenschutzgesetzes
- Transparenz
Die App-Hersteller haben die Pflicht, umfassend darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden. Das gilt insbesondere, wenn sie an Dritte weitergegeben werden. Ist dies der Fall, muss klar sein, an wen und zu welchem Zweck dies geschieht. - Verhältnismässigkeit
Ist die Auswahl der geforderten Zugriffsrechte verhältnismässig? Viele Apps wollen weitreichende Zugriffsrechte, die für die eigentliche Funktion gar nicht benötigt werden. - Zweckbindung
Die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, der vorgängig angegeben wurde.
Wann wird der Datenhunger einer App für Nutzer problematisch? «Am heikelsten sind persönliche Daten, die beispielsweise bei der Erstellung eines Benutzerprofils angegeben werden: Passwort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag und insbesondere auch Kreditkarten- und Standortinformationen», sagt Schranz. Werden diese Daten zusammengefasst, könne man direkt Rückschlüsse auf diejenige Person ziehen, von der diese sensiblen Angaben stammen.
Den Nutzen persönlicher Daten hat auch die Gesundheitsbranche für sich entdeckt. So bietet die Krankenkasse CSS mit dem Programm «myStep» ihren Zusatzversicherten die Möglichkeit, sich mithilfe eines Schrittzählers, der die Anzahl Schritte an eine Internetplattform übermittelt, Prämienrabatte zu erarbeiten. Wer über 10’000 Schritte am Tag absolviert, erhält von der Krankenkasse 40 Rappen zurück, für 7500 Schritte gibt es 20 Rappen Gutschrift. In einem Jahr könnte also eine Prämienreduktion von 150 Franken erreicht werden.
Während die Krankenkassen argumentieren, dass gesündere Kunden weniger Krankheitskosten verursachen und somit tiefere Prämien ermöglichen, bemängeln Kritiker, dass Versicherte so auf spielerische Art daran gewöhnt werden, ihren Versicherungen ständig persönliche Gesundheitsdaten mitzuteilen. Dadurch könne viel Persönliches preisgegeben werden – nicht nur über den Kunden, den die Krankenkassen schon kennen, sondern auch über dessen Lebensweise. Was nun, wenn in Zukunft Versicherte wegen ihrer übermittelten Ernährungspläne und Blutwerte von Krankenkassen als Risiko eingestuft werden und dadurch schlechtere Versicherungskonditionen erhalten?
«Die Verwendung weiterer Gesundheits- oder Fitnessdaten ist für ‹myStep› nicht vorgesehen.»
Christina Wettstein, Sprecherin CSS
Gemäss CSS-Sprecherin Christina Wettstein ist das kein Thema bei «myStep»: «Es werden ausschliesslich die Schrittdaten und keine weiteren mit dem Gerät erhobenen Werte an uns übermittelt. Zudem verwendet die CSS weder aktuelle noch frühere ‹myStep›-Daten, um den Gesundheitszustand des einzelnen Versicherten zu beurteilen. Das sichern wir unseren Kunden in den Teilnahmebedingungen zu.» Wünsche von Teilnehmern des Programms – wie die Ergänzung um Sportarten wie Radfahren oder Schwimmen – würden derzeit geprüft, «die Verwendung weiterer Gesundheits- oder Fitnessdaten für ‹myStep› ist aber nicht vorgesehen», so Wettstein.
Beim EDÖB gibt es laut Radio SRF derzeit nichts gegen das Angebot der CSS einzuwenden – da sich die erreichbare Prämienreduktion in Grenzen hält. Der Druck für Versicherte, der Kasse persönliche Gesundheitsdaten zu liefern, weil man auf den Rabatt angewiesen ist, sei zu gering.
Glossar: Das bedeuten die einzelnen Zugriffsberechtigungen
Während bei Android die erforderlichen Berechtigungen im Detail im App-Beschrieb im Google Play Store aufgeführt sind (siehe Beispiele unten), sind bei iOS die entsprechenden Kategorien in Überbegriffe gefasst und können über «Einstellungen» / «Datenschutz» abgerufen werden.
In-App-Käufe
In der App können Features wie Zusatzjoker, neue Levels, Zeit, Fähigkeiten, Figuren oder Spielwährung mit Geld gekauft werden. Durch die Berechtigung kann die App zudem überprüfen, welche In-App-Käufe bereits durchgeführt wurden. In-App-Käufe müssen im Spiel stets explizit bestätigt werden.
Wird u.a. gefordert von Snapchat, Pokémon Go
Identität (z.B. Konten auf dem Gerät suchen)
Erfolgt die Anmeldung in einer App über ein Benutzerkonto, das auf dem Smartphone gespeichert wird, benötigt eine App Zugriff auf diese Informationen über die Identität des Nutzers. Zahlreiche Apps bieten zudem an, sich bequem z.B. über das persönliche Facebook- oder Google-Login registrieren oder anmelden zu können. Für solche Logins über Drittanbieter werden ebenfalls Berechtigungen dieser Art verlangt.
Wird u.a. gefordert von Facebook, Whatsapp, Instagram, Snapchat, Threema, SBB Mobile
Kalender (z.B. Kalendertermine sowie vertrauliche Informationen lesen)
Apps erhalten Zugriff auf den Kalender auf dem Smartphone und können dort Einträge lesen oder auch hinzufügen. Facebook legt mit Hilfe der Geburtsdaten von Freunden beispielsweise Geburtstagstermine im Kalender an. SBB Mobile benötigt diese Schreib- und Leserechte, um gewünschte Fahrplanausgaben in den Smartphone-Kalender zu importieren und zu speichern.
Wird u.a. gefordert von Facebook, SBB Mobile
Kontakte (z.B. Kontakte lesen)
Mit dieser Berechtigung können Apps wie Whatsapp Nachrichten an Kontakte senden und deren Name und Handynummer anzeigen. Die Facebook-App wiederum sucht so im Adressbuch nach Bekannten, mit denen man noch nicht befreundet ist.
Solche sogenannte Synchronisationen sind problematisch, weil man dafür eigentlich die Erlaubnis jedes einzelnen Kontakts benötigen würde. Da das in der Praxis nur schwer umsetzbar ist, wird empfohlen, vorsichtig mit diesem Zugriffsrecht umzugehen. Eine Taschenlampen-App zum Beispiel, die Zugriff auf die Kontakte möchte, sollte man nicht installieren.
Wird u.a. gefordert von Facebook, Whatsapp, Instagram, Threema, SBB Mobile
Standort (z.B. ungefährer Standort (netzwerkbasiert))
Zugriffsberechtigungen für den Standort eines Smartphones sind grundsätzlich problematisch. Damit könnte nämlich – selbst ohne aktiviertes GPS – im schlimmsten Fall ein detailliertes Bewegungsprofil des Nutzers erstellen werden. In Anspruch genommen werden können Standortdaten durch Navigations-Apps, für Geotags von Bildern in Photo-Apps und insbesondere bei der Umkreissuche nach Partnern in Dating-Apps. Gerne wird der Standort der Nutzer von den Apps zudem auch für die Auslieferung angepasster, regionaler Werbung verwendet.
Wird u.a. gefordert von Facebook, Facebook Messenger, Whatsapp, SBB Mobile, Pokémon Go
SMS (z.B. SMS empfangen)
Ermöglicht, dass Apps eingehende SMS empfangen und weiterverarbeiten können. Dient Apps wie Whatsapp oder Uber dazu, nach erfolgter Registrierung eine Bestätigungs-SMS zu überprüfen und die Konto-Authentifizierung automatisch vornehmen zu können. Theoretisch könnte eine App mit diesem Zugriffsrecht eingehende SMS vom Nutzer unbemerkt löschen.
Wird u.a. gefordert von Whatsapp, Instagram, Snapchat, Uber
Geräte-ID (Telefonstatus und Identität abrufen)
Durch dieses Zugriffsrecht kann ein Nutzer eindeutig identifiziert und sein Verhalten verfolgt werden. Werbeanzeigen können so explizit einmal pro Nutzer ausgeliefert werden. Spiele und Medien-Apps benötigen diesen Zugriff allerdings, um bei einem Anruf die App pausieren lassen zu können.
Wird u.a. gefordert von Facebook, Facebook Messenger, Instagram, Snapchat
Die erforderlichen Zugriffsberechtigungen von 17 beliebten Android-Apps im Überblick [Excel]
Der Datenschutz hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen. Doch wer darf was über mich wissen? Wie erhält man Auskunft über gespeicherte Daten? Und wie sieht es aus mit dem Fotografieren im öffentlichen Raum? Beobachter-Mitglieder erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Daten- und Persönlichkeitsschutz.
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