Veröffentlicht am 22. März 2025 - 06:00 Uhr
Ab April ein Beweismittel: Handys sind auch für Asylsuchende ständige Begleiter.
Ab April darf das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Datenträger von Asylsuchenden zugreifen. Also auf Handys, Tablets, Computer, Smartwatches oder USB-Sticks. Auch Cloud-Daten können für die Dauer des Asylverfahrens analysiert werden. Die Änderung sorgt für Kontroversen.
Denn Handys und andere private Datenträger enthalten hochsensible Daten, vergleichbar mit einem Tagebuch oder Briefen. Das sagt die Schweizerische Flüchtlingshilfe dem Beobachter. Nicht umsonst muss in der Schweiz selbst bei Verdacht auf schwere Gewalttaten wie Mord eine Durchsuchung von Datenträgern von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Betroffene können beim Gericht ausserdem verlangen, dass die Datenauswertung gestoppt wird. Das entspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.