Strafantrag gegen Zuger «Academy»
Verdacht auf unlauteren Wettbewerb: Gegen eine umstrittene «Universität» wird nun ermittelt.
Veröffentlicht am 17. Januar 2017 - 10:18 Uhr
Das Werbevideo auf Youtube erinnert an einen Hollywood-Streifen: Das Firmenlogo der ABMS fliegt ins Bild. Die Schweizer Flagge weht am Rand. Eine Frauenstimme erklärt mit Dramatik: «ABMS is the key, if it’s success you want to see!» – «ABMS ist der Schlüssel zum Erfolg.» Die «Academy of Business Management Switzerland – The Open University of Switzerland» möchte damit Studenten anwerben. Das Angebot: Bachelor-, Master- und Doktortitel im Schnellverfahren. Die ABMS ist keine ordentliche Hochschule. Der Beobachter hat über die Firma berichtet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wittert unlautere Geschäftspraktiken: «Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Zug, gestützt auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Strafantrag gegen die ABMS GmbH eingereicht.» Judith Aklin, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zug, bestätigt die Ermittlungen. Für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beobachter stützt seine Berichterstattung auf Dokumente, Unterrichtsmaterial der ABMS und Gespräche mit Studenten, Angestellten sowie Dozenten. Nach dem Bericht im September meldeten sich weitere 18 Studenten. Sie stammen mehrheitlich aus Sierra Leone, Westafrika. Sie listen in einer Petition 128'754.30 Euro auf, die sie an die ABMS gezahlt hätten. Viel Geld, das sie jetzt zurückhaben wollen. Sierra Leone zählt mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 696 Dollar im Jahr zu den ärmsten Ländern der Welt.
Die ABMS geht gegen die Berichterstattung des Beobachters vor, verlangt eine Gegendarstellung. Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest. Eine Beschwerde beim Presserat ist hängig. Die ABMS reicht Strafanzeige gegen die Beobachter-Journalistin ein (siehe unten), behauptet, sie sei Bloggerin und so nicht durch das Presserecht geschützt. Die Reporterin ist allerdings im Berufsregister eingetragen.
Anfang Januar liegt ein Zahlungsbefehl im Briefkasten der Journalistin. Sie soll der ABMS eine Million Franken zahlen. Wegen Persönlichkeitsverletzung, als Ersatz für Umsatzeinbussen, Reputationsschaden und als Schadenersatz für Verlust von Akkreditierungen.
Mit einer Kampagne versucht die ABMS, die kritische Berichterstattung zu verdrängen. Die «Baltic Times», ein türkischer und ein serbischer TV-Sender bieten ihr eine Bühne. Die ABMS veröffentlicht die Beiträge auf dem firmeneigenen Youtube-Kanal und wirbt weiter um Studenten, die sich von einer Ausbildung in der Schweiz Kompetenz und Qualität versprechen.
ABMS: Ein «Doktor» ab 10'000 Franken
Im Schnellverfahren zum akademischen Abschluss – das verspricht eine Zuger Firma. Bloss: Der Titel ist nicht anerkannt. Ein Selbstversuch.