Seit einer fatalen Fehlbehandlung im Mai 2003 ist Ursula Lüthi halbseitig gelähmt und pflegebedürftig. Nun kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in einem Urteil zum Schluss: Wenn Ursula Lüthi im Inselspital «entsprechend dem damaligen Stand der medizinischen Wissenschaften rasch und sorgfältig untersucht worden» wäre […], «hätte sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen weiteren Schlaganfall erlitten». So lautet das Urteil vom Dezember 2024.

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Bereits vor fünf Jahren berichtete der Beobachter über den Fall. Damals urteilte das Verwaltungsgericht zum ersten Mal gegen das Inselspital. Doch das Spital wehrt sich – bis heute.