SOS Beobachter
Für sich selbst ein Gesuch einreichen
Die Stiftung SOS Beobachter prüft alle Gesuche sehr sorgfältig. Damit wir rasch Hilfe zukommen lassen können, benötigen wir ein vollständig eingereichtes Gesuch inklusive aller notwendigen Unterlagen.
Sollten Sie Hilfe beim Einreichen des Gesuches brauchen, empfehlen wir Ihnen, sich an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde oder an eine anerkannte Beratungsstelle zu wenden. Mögliche Beratungsstellen finden Sie bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe oder der Berner Schuldenberatung. Gerne kann uns auch der Sozialdienst oder eine andere Beratungsstelle ein Gesuch für Sie zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und gut dokumentierte Gesuche bearbeiten können. Alle weiteren Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Gesuchsformular.