«Heikle Gendaten werden illegal weitergegeben», titelte der Beobachter und schrieb: «Null Gespür für sensible Daten: Die Zürcher Firma Gentest.ch/Igenea verstösst mit ihren Analysen für die Ahnenforschung gleich mehrfach gegen Gesetze. Ohne Wissen der Kunden landen deren persönliche Genprofile in einer US-Datenbank.»

Jetzt kommt die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zum Schluss, die Geschäftstätigkeit der Firma Gentest.ch sei nicht illegal. Aufgrund eines anonymen Schreibens eines Ex-Mitarbeiters hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) als Aufsichtsbehörde Anzeige erstattet wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen und gegen das Bundesgesetz über den Datenschutz.

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Kein dringender Tatverdacht

Nun verfügt die Zürcher Staatsanwaltschaft, auf die Anzeige sei nicht einzutreten. «Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung sind mangels dringenden Tatverdachts nicht gegeben», heisst es in der Verfügung. «Die bisherigen Abklärungen haben den Anfangsverdacht in keiner Weise erhärtet.» Das Fedpol habe nicht dargelegt, «durch welche Vorgänge welche Straftatbestände erfüllt worden sein sollen».

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf den eidgenössischen Datenschützer, der bei der Gentest.ch «einen Augenschein» durchgeführt habe: «Die Abklärungen haben ergeben, dass seitens der Gentest.ch GmbH sowohl im Zusammenhang mit den Vaterschaftstests als auch den Genealogie-Untersuchungen weder gegen das Gesetz gegen den Datenschutz noch gegen das Gesetz über den Umgang mit genetischen Daten beim Menschen verstossen wird.»