Ja. Eine Verlängerungsklausel ist zwar nicht kundenfreundlich, aber rechtlich zulässig und in der Branche üblich. Im Kleingedruckten vieler Fitnessabos heisst es so oder ähnlich: «Wenn der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer.» Kündigt man den Vertrag nicht rechtzeitig, bleibt nichts anderes übrig, als fleissig weiter zu fitten – bis zum nächsten Ausstiegstermin.

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Oder man findet eine Ersatzperson, die den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Einen solchen Vorschlag muss der Klub akzeptieren.

Wenn Sie ein anderes Mal ein Fitnessabo lösen, können Sie Folgendes vorkehren:

  • Entweder streichen Sie die Klausel vor der Unterzeichnung des Vertrags,
  • oder Sie ergänzen im Vertrag, dass der Fitnessklub Sie rechtzeitig an die Vertragsverlängerung beziehungsweise an die Kündigungsfrist erinnert. Ist er damit nicht einverstanden, wechseln Sie zur Konkurrenz.
  • Oder Sie kündigen das Abo vorsorglich schon kurz nach Trainingsbeginn, um die Frist nicht zu verpassen.