Wenn Sie mit dem Verkäufer keine Garantievereinbarung getroffen haben, gilt das Gesetz: Bei erheblichen Mängeln können Sie sogar vom Vertrag zurücktreten.
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Für gewisse Mängel haftet der Verkäufer, für andere müssen Sie selbst aufkommen. Sie kaufen schliesslich einen Gebrauchtwagen – mit Abnutzungserscheinungen und einer grösseren Reparaturhäufigkeit müssen Sie also rechnen.
Massgebend für die Verantwortung bei Mängeln sind das Alter des Autos, die Kilometerzahl beim Kauf, der Kaufpreis und der Zeitpunkt, zu dem die Mängel auftreten.