Nein – obwohl es tatsächlich so aussieht. Doch bei den 17 Franken handelt es sich nicht um einen Corona-Zuschlag. Der geltende Zahnärztetarif enthält bereits seit 2018 die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion».

Die Zahnärzte-Gesellschaft SSO argumentiert, dass die Anforderungen an die Hygiene in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen seien. Zusätzlich zu den sichtbaren Tätigkeiten der Dentalassistierenden wie Sterilisation und Desinfektion erledigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt notwendige Arbeiten im Hintergrund (etwa zu Dokumentation und Nachverfolgbarkeit).

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Im alten Tarif war der Zeit- und Materialaufwand für Hygiene in den Behandlungspositionen eingerechnet. Seit 2018 wird er mit der neuen Position sichtbar ausgewiesen. Das ist auch von den Tarifpartnern der SSO – den Unfallversicherungen – anerkannt worden.

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