Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen
Billig sollen sie sein, die Türkei-Ferien. Doch mit Kaufverträgen über Tausende von Franken für Teppiche, Schmuck und Lederwaren kehren die Urlauber jeweils zurück.
Veröffentlicht am 4. Januar 2005 - 10:33 Uhr
Die Anfragen im Beobachter-Beratungszentrum häufen sich, der rechtliche Überlegungsfehler ist immer der gleiche: Beim Kauf gibt es grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, weder in der Schweiz noch in der Türkei.
Die teuren Einkäufe sind der bittere Preis für zahlreiche Billigstreisen in die Südtürkei, die seit einiger Zeit breit angepriesen werden. Die einwöchigen Arrangements sind deshalb so günstig, weil sich die Veranstalter verpflichten, die Reisenden durch Fabriken und Geschäfte zu lotsen. Viele Reiseveranstalter machen diese Verknüpfung nicht transparent. Im Gegenteil: Sie bezeichnen den obligatorischen Shoppingtrip in den Prospekten kurzerhand als Kulturausflug. Erst wenige Anbieter deklarieren die Querfinanzierung offen. Etwa der Reiseanbieter Profitours, der sein 99-Franken-Arrangement mit dem Hinweis ergänzt: «Ein Teil des Reisepreises wird durch die Organisatoren der Verkaufsveranstaltungen finanziert.»
Wer sich vor unüberlegten Käufen schützen will, unterschreibt keinen Vertrag oder ergänzt ihn handschriftlich mit einer Rücktrittsklausel. Nur ein solcher Zusatz erlaubt, den Kauf rückgängig zu machen, wenn einem ein Souvenir plötzlich tonnenschwer auf dem Portemonnaie liegt.