Elio Bucher
, Christian Gmür und Doris Huber
, aktualisiert am 13. August 2021 - 15:11 Uhr durch Julia Gubler
Ist eine Flugverspätung auf «aussergewöhnliche Umstände» zurückzuführen, gibt es keine Entschädigung.
Bild: Getty Images
Sobald die Schulferien beginnen, packt viele Schweizer Familien das Fernweh und sie fliegen in alle Himmelsrichtungen. Dabei kann es auch Verspätungen geben, sei es aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens , wegen technischer Probleme bei der Airline oder weil das Wetter einen Strich durch die Start- und Landeplanungen macht.
Die Frage bei solchen Vorkommnissen ist jedoch immer dieselbe.