«Beihilfe zu versuchtem Betrug»
Die Münchner Inkasso-Anwältin Katja Günther muss einer Frau 46.41 Euro Schadenersatz zahlen. Der Betrag ist klein, das zugrunde liegende Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe aber könnte Wellen werfen. Die Klägerin war Opfer einer Internet-Abzockerfirma geworden.
Veröffentlicht am 1. September 2009 - 10:58 Uhr
Die Masche ist stets gleich: Die Websites bieten Inhalte wie Rezepte, Songtexte oder Horoskope an. Dafür sollen die Nutzer nur ihre Kontaktdaten hinterlassen. Der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo ist im Kleingedruckten versteckt (siehe www.beobachter.ch/abzocker-websites). Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen eingedeckt. Unter anderem von Katja Günther.
Internetabzocker waren im letzten Jahr für Anrufer im Beobachter-Beratungszentrum das grösste Ärgernis: Die Beraterinnen und Berater behandelten mehr als 1400 Anfragen.
Doch nun hat der deutsche Anwalt Benedikt Klas den Spiess umgedreht. Im Auftrag seiner Mandantin, die auf ein «Geburtstag-Archiv» hereingefallen war, ging Klas statt gegen die Seitenbetreiberin gegen deren Anwältin Günther vor. Das Gericht folgte der Argumentation von Klas und wertete die Bestrebungen von Katja Günther als «Beihilfe zu einem versuchten Betrug». Die Kosten, die dem Opfer durch die Abwehr der Forderung entstanden seien, habe Günther zu tragen. «Wir hoffen, dass das Urteil Präzedenzwirkung entfaltet», sagt Anwalt Klas.
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