Nein. Wenn Sie den Bericht nicht selber in Auftrag gegeben haben, müssen Sie diesen Aufwand des Arztes auf keinen Fall bezahlen. Offenbar hat Ihre Krankenkasse den Bericht verlangt. Das darf sie, um ihre Leistungspflicht abzuklären, also ob überhaupt eine kassenpflichtige Behandlung vorliegt oder ob diese zweckmässig ist.

Nach dem Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts muss die Krankenkasse die Kosten der Abklärung aber selbst übernehmen, wenn sie die Massnahme angeordnet hat. Eine andere Regelung wäre höchstens im Bereich der Zusatzversicherungen denkbar und müsste in den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar so vorgesehen sein.

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Leiten Sie die Rechnung also an Ihre Krankenkasse weiter und fordern Sie diese auf, die Kosten für den Arztbericht vollständig zu übernehmen.

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