Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keine feste maximale Altersgrenze. Vielmehr sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder so lange zu unterstützen, bis diese ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Entscheidet sich ein Kind für ein Studium, kann dieses unter Umständen bis nach dem 25. Geburtstag dauern.

Das Kind soll die Ausbildung jedoch ernsthaft vorantreiben und versuchen, die Kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Ist es ihm zum Beispiel möglich, bei den Eltern zu wohnen, müssen diese keine Wohnung auswärts bezahlen. Hat ein Kind einen Lehrlingslohn oder jobbt es in den Ferien, dürfen die Eltern erwarten, dass es sich an den Kosten beteiligt.

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