Ausländerinnen und Ausländer werden nicht zwingend ausgewiesen, wenn sie schwere Delikte in der Schweiz begangen haben. Auch wenn es das Gesetz verlangen würde, ist eine Rückschaffung ins Herkunftsland nicht immer möglich. Oder die Täterinnen und Täter werden von Gerichten als Härtefall eingestuft und von einem Landesverweis verschont.

47 Prozent von 5500 Personen, die der Beobachter mit GfS Bern zu ihrem Gerechtigkeitsempfinden befragte, empfanden den Umgang mit kriminellen Ausländern als ungerecht. Ältere noch ausgeprägter als Jüngere, Männer häufiger als Frauen. Auch die formale Bildung hat einen Einfluss.

Partnerinhalte