Seit Oktober 2023 können Raser weniger hart bestraft werden. Wer während der letzten zehn Jahre kein schweres Strassenverkehrsdelikt begangen hat, dem droht nicht mehr zwingend eine (bedingte) Freiheitsstrafe. Er kann auch mit einer blossen Geldstrafe davonkommen. Der Beobachter hat darüber berichtet. Das Bundesgericht hat sich zum ersten Mal mit der neuen Regelung befasst und sie grosszügig ausgelegt. 

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Im Kanton Genf überschritt ein Töfffahrer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von Tempo 80 um 66 Kilometer pro Stunde. Er wurde wegen Rasens verurteilt, und das erstinstanzliche Gericht brummte ihm im April 2023 eine bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten auf.