Muss ich mich gegenüber Polizisten immer ausweisen?

In der Schweiz gibt es zwar keine generelle Pflicht, immer eine ID oder einen Pass bei sich zu tragen. Trotzdem empfiehlt es sich, stets ein solches Dokument dabeizuhaben.

Denn die Polizei darf Sie zum Beispiel zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um Ihre Identität abzuklären. Weigern Sie sich oder haben Sie keinen Ausweis dabei, riskieren Sie, dass man Sie auf den Posten mitnimmt.

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Müssen sich die Polizisten mir gegenüber ausweisen?

Mittlerweile ist es in vielen Kantonen gesetzlich vorgeschrieben, dass uniformierte Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen ein Namensschild tragen. Wo das nicht der Fall ist, muss der Beamte seinen Namen nennen – darüber hinaus gilt aber die Uniform als Ausweis.