Yves Demuth
Veröffentlicht am 11. Oktober 2024 - 16:00 Uhr
Veröffentlicht am 11. Oktober 2024 - 16:00 Uhr
Als die Rechnung kam, war Konrad Jost überrascht. 390 Franken sollte er für eine sogenannte Leerfahrt bezahlen. Damit ist die vergebliche Fahrt eines Abschleppdienst-Mitarbeiters zu einem Parksünder gemeint. Das falsch parkierte Auto konnte in so einem Fall nicht abgeschleppt werden, weil es beispielsweise schon wieder weg war.
Die Stadtpolizei Zürich verrechnet für eine Leerfahrt 130 Franken. Die Abschleppdienst Zürich GmbH dagegen verlangte in zwei Fällen, die dem Beobachter vorliegen, 270 bzw. 390 Franken.
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