Veröffentlicht am 6. März 2024 - 06:00 Uhr
Verbrauchsgegenstände müssen sich reparieren lassen – auch wenn die Garantie abgelaufen ist. Darauf haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats der EU Anfang Februar geeinigt. Dieses Recht ist nicht selbstverständlich: Viele Geräte lassen sich nicht reparieren. Und Ersatzteile sind oft teuer oder gar nicht mehr erhältlich.
Die neue EU-Richtlinie spielt zusammen mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie. Beide wollen Abfall reduzieren. Elektrogeräte sollen sich einfach und günstig flicken lassen, auch über die Garantiefrist hinaus. So sollen Hersteller verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen oder Staubsauger zu reparieren. Und sie müssen ihre Kunden über diese Möglichkeit informieren. EU-Parlament und EU-Rat müssen beide Richtlinien noch annehmen. Danach haben die Mitgliedsstaaten bis zu zwei Jahre Zeit, sie in ihr nationales Gesetz zu übernehmen.