Rechtslexikon

Arbeitsgericht


Veröffentlicht am 3. August 2017 - 14:59 Uhr

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Das Arbeitsgericht kann bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angerufen werden. In der Regel ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren obligatorisch. Ziel ist es, zusammen mit dem Schlichter eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos.

In den meisten Fällen kann vor der Schlichtungsstelle eine Einigung erzielt werden. Ist der Schlichtungsversuch erfolglos, wird der klagenden Partei eine Klagebewilligung erteilt. Mit dieser kann innert 3 Monaten seit Ausstellung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken gibt es bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Arbeitsgericht ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren, das ebenfalls kostenlos ist (Ausnahme Bundesgericht). Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ansprüche trotz Prozess rasch und einfach durchgesetzt werden können. Es ist beispielweise möglich, das Begehren mündlich zu stellen. Zudem ist eine Begründung nicht zwingend erforderlich. Liegt der Streitwert über 30'000 Franken, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren, bei dem auch Gerichtskosten anfallen.

Auch vor Arbeitsgericht ist es möglich, noch einen Vergleich, also eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Gericht muss dann kein Urteil mehr fällen. Ist kein Vergleich möglich und ist eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden, kann dieses an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

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