Arbeitsunfall
Veröffentlicht am 3. August 2017 - 15:16 Uhr
Ein Arbeitsunfall, auch Betriebs- oder Berufsunfall genannt, ist eine plötzliche Gesundheitsschädigung durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor am Arbeitsplatz (zum Beispiel Sturz). Sie ereignet sich also in Ausübung des Berufs. Auch Unfälle während der Arbeitspausen sowie solche vor und nach der Arbeit gelten als Arbeitsunfälle, sofern sich die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer erlaubterweise auf dem Betriebsareal oder in einem Bereich aufhält, der mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht.
Jährlich werden rund 250’000 Arbeitsunfälle registriert. Die finanziellen Folgen sind komplex und können verschiedenste Rechtsfragen aufwerfen: Welche Versicherung ist zuständig? Muss der Arbeitgeber zahlen? Wurden die notwendigen Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz eingehalten? Haftet ein Dritter? Ist die IV einzuschalten? Grundsätzlich kommt bei einem Arbeitsunfall die obligatorische Unfallversicherung für die finanziellen Folgen auf. Im Unterschied zur Krankentaggeldversicherung übernimmt die Unfallversicherung nicht nur die Heilungskosten, sondern zahlt auch Taggelder, Renten, Transport- und Rettungskosten und sogenannte Integritäts- und Hilflosenentschädigungen.
Versicherung - Unfall oder nicht?
Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Mitglieder erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.