Betäubungsmittel
Veröffentlicht am 3. August 2017 - 16:07 Uhr
Der Begriff «Betäubungsmittel» entstand vor über 100 Jahren. Man meinte damit Mittel wie Opium, Kokain oder Morphium, die Schmerzen betäuben können. Heute denkt man dabei schlicht an Drogen und findet den Begriff im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG); ein Nebengesetz zum Strafgesetzbuch, das seit 1952 in Kraft ist. Dieses Gesetz definiert Betäubungsmittel als «abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Stoffe und Präparate, die auf deren Grundlage hergestellt werden oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben».
Psychotrope Stoffe werden beschrieben als «abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben». Aufgabe des Betäubungsmittelgesetzes ist es:
- dem unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorzubeugen;
- die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken zu regeln;
- Personen vor den negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen suchtbedingter Störungen der Psyche und des Verhaltens zu schützen;
- die öffentliche Ordnung und Sicherheit vor den Gefahren zu schützen, die von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen ausgehen;
- kriminelle Handlungen zu bekämpfen, die in engem Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen stehen.
Wer sich unter Einfluss von Drogen hinters Steuer setzt, begeht nicht nur eine Straftat, sondern muss auch mit einem Administrativverfahren rechnen. Wer beim Kiffen erwischt wird, wird hingegen meist mit einer Ordnungsbusse davonkommen. Mitglieder des Beobachters erfahren, welche rechtlichen Konsequenzen ihnen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln im Strassenverkehr, während des Militärdiensts und als privates Genussmittel in der Freizeit drohen.