Betreibung
Veröffentlicht am 27. Januar 2023 - 17:34 Uhr
Das Betreibungsverfahren hat zum Ziel, eine Geldschuld mit staatlichem Zwang durchzusetzen. Eingeleitet wird die Betreibung auf das Begehren des Gläubigers: Dieser richtet sich mit dem Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt und ersucht es, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zuzustellen. Diesem Begehren kommt das Amt auch nach; zunächst muss der Gläubiger aber den Kostenvorschuss zahlen. Ob die Forderung zu Recht erhoben wurde, wird hingegen nicht geprüft.
In der Schweiz sind auch ungerechtfertigte Betreibungen möglich. Denn: Jeder kann jeden betreiben – auch aus blosser Schikane oder ganz ohne Grund. Immerhin ist der Schuldner dem nicht gänzlich ausgeliefert. Er kann Rechtsvorschlag erheben, um das Betreibungsverfahren zumindest vorübergehend zu stoppen.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Betreibung» nicht nur Infos, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren können, sondern auch wie das Verfahren generell abläuft.