Rechtslexikon
De iure
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 08:23 Uhr
Der lateinische Ausdruck «de iure» kann mit «laut Gesetz» oder «nach dem geltenden Recht» übersetzt werden. Er umschreibt also, welcher Zustand dem Gesetz und damit der Legalität entspricht. Oft taucht der Begriff zusammen mit dem Ausdruck «de facto» auf, was etwa «faktisch» oder «tatsächlich» bedeutet. Hier geht es um den tatsächlichen Ist-Zustand – also um den Zustand, der in Wirklichkeit vorliegt oder in der Praxis gelebt wird. Je nach Aussage können sich die beiden Begriffe als Gegenpole gegenüberstehen. Zum Beispiel: «Der Tatbestand der Tätlichkeit ist zwar de iure unter Strafe gestellt, de facto kommt es aber selten zu einer Verurteilung.»
Themen per E-Mail folgen