Rechtslexikon

De iure


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 08:23 Uhr

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Der lateinische Ausdruck «de iure» kann mit «laut Gesetz» oder «nach dem geltenden Recht» übersetzt werden. Er umschreibt also, welcher Zustand dem Gesetz und damit der Legalität entspricht. Oft taucht der Begriff zusammen mit dem Ausdruck «de facto» auf, was etwa «faktisch» oder «tatsächlich» bedeutet. Hier geht es um den tatsächlichen Ist-Zustand – also um den Zustand, der in Wirklichkeit vorliegt oder in der Praxis gelebt wird. Je nach Aussage können sich die beiden Begriffe als Gegenpole gegenüberstehen. Zum Beispiel: «Der Tatbestand der Tätlichkeit ist zwar de iure unter Strafe gestellt, de facto kommt es aber selten zu einer Verurteilung.»