Rechtslexikon

Gerichtsferien


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 14:25 Uhr

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Während den Gerichtsferien stehen gesetzliche und vom Gericht festgesetzte Verfahrensfristen still, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Gerichtsferien sind in der Regel vom 7. Tag vor Ostern bis 7. Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit 2. Januar. Im Normalfall finden während der Gerichtsferien keine Verhandlungen statt, und das Gericht nutzt die Zeit, um Fälle abzuarbeiten. In dringenden Angelegenheiten, beispielsweise im Strafprozess, gibt es keine Gerichtsferien.

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