Rechtslexikon
GmbH
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 14:37 Uhr
GmbH steht für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Im englischen Sprachgebrauch wird in diesem Zusammenhang von einer «limited liability company» gesprochen. Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft: Die Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinsam aus. Man nennt dies das Prinzip der Selbstorganschaft.
Für die Gründung braucht es ein Kapital von 20'000 Franken sowie eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Damit eine GmbH entsteht, braucht es einen Eintrag ins Handelsregister. Erst mit diesem Eintrag wird die GmbH zur Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit.
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