Rechtslexikon

Gutschrift


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 14:55 Uhr

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Bei einer Gutschrift wird demjenigen, der sie bekommt, Geld vergütet. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten Zusammenhang: Zum Beispiel erhält derjenige eine Gutschrift, der versehentlich zu viel bezahlt hat. Oder ein Anbieter will sich für einen Fehler entschuldigen und kompensiert diesen gegenüber seinem Kunden mit einer Gutschrift. Eine Gutschrift kann elektronisch erfolgen (zum Beispiel bei der nächsten Rechnungsstellung) oder auch bar ausbezahlt werden. Die Gutschrift kann auch in Form eines Gutscheins abgegeben werden.

Auch Rabatte oder Skonti sind Formen von Gutschriften. Beim Rabatt gewährt der Anbieter einen Preisnachlass, beim Skonto gewährt der Anbieter einen Nachlass, wenn der Kunde die Rechnung innert weniger Tage bezahlt. Weder Rabatt noch Skonto sind gesetzlich geregelt; sie sind vielmehr freiwillige Leistungen des Anbieters. Oder Kunde und Anbieter haben sie zusammen vertraglich ausgehandelt.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Gutscheine»

Je nach Inhalt des Gutscheins gelten verschiedene Verjährungsbestimmungen. Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Gutscheine» Tipps, bis wann sie einen Voucher spätestens einlösen sollten und ob dieser noch gültig ist, wenn das Geschäft den Besitzer gewechselt hat.