Rechtslexikon

Ius cogens

(zwingendes Recht)

Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:20 Uhr

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Ius cogens steht für «zwingendes Recht». Gemeint sind damit Bestimmungen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann. Bedeutung hat der Begriff hauptsächlich im Völkerrecht. Ius cogens bezeichnet also vor allem die Regeln des Völkerrechts, die unter allen Umständen beachtet werden müssen (siehe auch «Grundrechte»). Sie stehen hierarchisch über den völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht und gelten absolut. Verstösst ein Völkerrechtsvertrag gegen das ius cogens, ist er nichtig.

Zum zwingenden Völkerrecht zählen insbesondere das Gewaltverbot, das Folterverbot sowie das Verbot von Völkermord. Das Gewaltverbot besagt, dass Staaten ihre Differenzen grundsätzlich mit friedlichen Mitteln lösen müssen. Unter Völkermord sind Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe zu vernichten.