Konsens
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:44 Uhr
Natürlicher Konsens liegt vor, wenn zwei Personen einen übereinstimmenden inneren Willen haben, diesen einander erklären und sich gegenseitig richtig verstehen. Wenn der Konsens bezüglich aller wesentlichen Vertragsbestandteile besteht, kommt ein Vertrag zustande. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bei einem Kaufvertrag sind zum Beispiel der Kaufgegenstand und der Preis.
Das Gegenstück zum Konsens ist der Dissens: Der innere Wille entspricht nicht dem, was die andere Person verstanden hat. Die Folge von Dissens hängt von den Umständen ab. Wenn der tatsächliche Wille des Erklärenden nicht mehr festgestellt werden kann, muss seine Willenserklärung nach dem Vertrauensprinzip objektiv ausgelegt werden. Massgebend ist alleine, was ein durchschnittlicher Mensch in guten Treuen verstehen durfte. Entspricht dies dem Verständnis des Erklärungsempfängers, so wird der Erklärende gegen seinen Willen vertraglich verpflichtet. Dies nennt man normativen Konsens.
Verkauf am Telefon – ist der Vertrag verbindlich?
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.