Rechtslexikon

Kündigung


Veröffentlicht am 19. Juli 2021 - 11:25 Uhr

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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der eine Person zum Ausdruck bringt, dass sie ein Dauerschuldverhältnis – zum Beispiel ein unbefristetes Arbeits- oder Mietverhältnis – beenden will.

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Empfang der Kündigung und dem Vertragsende einzuhalten ist.

Der Kündigungstermin ist hingegen der Tag, auf den der Vertrag endet.

Sowohl bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags als auch bei der Beendigung von Mietverträgen – sei es durch den Mieter oder den Vermieter – gilt: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger eingetroffen ist. Der Poststempel ist also nicht massgebend.

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