Leasing
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 16:02 Uhr
Leasing ist eine Finanzierungsform für Investitions- und Gebrauchsgüter. Dabei kauft der Leasinggeber das Gut und stellt es dem Leasingnehmer zum Gebrauch zur Verfügung. Privatpersonen leasen vor allem Autos. In der Schweiz ist rund die Hälfte der Neuwagen geleast. Dabei kauft die Leasinggesellschaft – entweder eine Bank oder eine Finanzierungsgesellschaft der Automarke – das Auto und vermietet es dem Leasingnehmer, der dafür Miete, sprich: Leasingraten zahlt.
Die Leasinggesellschaft bleibt Eigentümerin des Autos. Der Leasingnehmer nutzt das Auto und ist verpflichtet, neben der Leasingrate den Unterhalt und die Reparaturen für das Auto zu zahlen.
Der Leasingvertrag hält im Wesentlichen fest, wie lange die Leasinggesellschaft das Auto vermietet und zu welcher Monatsrate. Bei Vertragsende muss der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zurückgeben.
Leasing ist eine Form von Kredit; Verträge bis 80’000 Franken fallen in der Schweiz unter das Konsumkreditgesetz. Dieses enthält für den Leasing- respektive Kreditnehmer eine Reihe von Schutzvorschriften, die eine übermässige Verschuldung verhindern sollen. Die Verträge müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein.
Leasing ist vorab geeignet für Personen, die gern mit dem modernsten Fahrzeug unterwegs sind und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Wer nur ein knappes Budget zur Verfügung hat, sollte nicht leasen: Da man aus den meisten Verträgen nur mit relativ hohen Kosten vorzeitig aussteigen kann, besteht nämlich ein beträchtliches finanzielles Risiko.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Autoleasing» weitere Tipps und Hinweise, mit welchen Kosten sie beim Leasen rechnen müssen und wie sie unter Umständen den Vertrag vorzeitig kostenlos kündigen können.