Mandat
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 16:23 Uhr
Das Wort «Mandat» stammt vom lateinischen «mandare» – was so viel heisst wie «aus der Hand geben», «beauftragen» oder «befehlen». Üblicherweise bezeichnet man damit ein Auftragsverhältnis zwischen Anwalt und Klient. Der Klient als Auftraggeber wird auch «Mandant» genannt, der Beauftragte heisst im Fachjargon «Mandatar».
Der Auftrag ist ein Vertragstyp, der im Obligationenrecht geregelt ist. Im Auftragsverhältnis muss der Beauftragte die Interessen seines Mandanten wahrnehmen und dessen Anweisungen befolgen. Der Beauftragte schuldet seinem Mandanten aber keinen eigentlichen Erfolg, sondern nur ein sorgfältiges Tätigwerden.
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